Vorschriftzeichen zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Betriebsgelände
Schilder in Anlehnung an das Verkehrszeichen 274 geben das zulässige Tempolimit für Ihr Betriebsgelände an, nach dem sich die Fahrzeuge richten müssen. Die Entscheidung zur geeigneten Höchstgeschwindigkeit auf dem Betriebsgelände sollten Sie von der Größe und der Überschaubarkeit Ihres Geländes abhängig machen.
Sind die Fahrzeuge zu schnell unterwegs, erhöht sich das Unfallrisiko, wodurch auch die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer in Gefahr ist. Ist das Tempolimit für das Betriebsgelände allerdings zu gering, werden sich die Autofahrer vermutlich nicht an dieses halten, wodurch Sie ebenfalls nicht die gewünschte Wirkung erzielen. Dennoch ist es sinnvoll, ein Tempolimit auf dem Betriebsgelände festzulegen, um den Verkehrsteilnehmern nicht zu viele Freiheiten auf ihre eigene Gefahr zu bieten.
StVO auf dem Betriebsgelände
Der Straßenverkehr auf dem Privatgelände ist rechtlich nicht gleichzusetzen mit dem öffentlichen Straßenverkehr, wo die StVO Ihre Gültigkeit hat.
Unternehmen greifen daher häufig zu dem Hinweisschild: „Hier gilt die StVO“, kombiniert mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung. Der Verkehrsteilnehmer auf dem Betriebsgelände wird somit angewiesen, die Straßenverkehrsordnung sowie die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit gleichermaßen einzuhalten.
Verkehrslenkung auf dem Betriebsgelände - Schritt fahren
Das runde Schild mit rotem Rand in Anlehnung an das Verkehrszeichen 274 lässt sich für das Betriebsgelände auch ohne eine zulässige Höchstgeschwindigkeit bestellen. Stattdessen beinhaltet es dann die Aufforderung "Schritt fahren", durch die den Autofahrern nur ein sehr langsames und vorsichtiges Fahren erlaubt ist. Problematisch ist allerdings, dass sich die Schrittgeschwindigkeit nicht genau festlegen lässt, wodurch das Tempolimit für das Betriebsgelände nicht unbedingt wirkungsvoll sein muss. Andererseits kann es aber auch genau der richtige Ansatz sein, ein sehr geringes Tempolimit auf dem Betriebsgelände anzusetzen, um bei den Autofahrern ein wenig Einsehen zu bewirken.
Kombinationsschilder zum Tempolimit auf dem Betriebsgelände
Sehr beliebt sind die Kombischilder, durch die sich beispielsweise eine Höchstgeschwindigkeit mit einem Texthinweis verbinden lässt. Die Höchstgeschwindigkeit von 10, 20 oder 30 Kilometern pro Stunde kann somit für das gesamte Betriebsgelände wirksam gemacht werden. Durch diese Variante sparen Sie wertvollen Platz für weitere Verkehrszeichen ein.
Wenn Sie neben der Höchstgeschwindigkeit auch viele andere Verkehrszeichen für Ihr Betriebsgelände benötigen, bietet Ihnen unser umfangreiches Sortiment mit Sicherheit die passenden Produkte. Dort finden Sie alle nötigen Beschilderungen und Absperrungen, durch die Sie den Verkehr besser organisieren können. Auf Anfrage stehen wir Ihnen auch für Sonderanfertigungen zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Bestellung in unserem Online-Shop.