Geschwindigkeitsbeschränkung mit Verkehrszeichen und Zusatzzeichen
Manche Straßen und Gebiete sind sowohl auf dem Betriebsgelände als auch innerhalb der Kommune zu bestimmten Zeiten oder bei schlechten Wetterbedingungen nur schwer befahrbar. Dabei können Sie bestehende Verkehrszeichen durch Zusatzzeichen ergänzen, um Einschränkungen in bestimmten Situationen anzugeben. Unter einem Verkehrszeichen für eine 50er-Zone kann somit einfach ein Zusatzzeichen mit einer zeitlichen Information angebracht werden, also beispielsweise von 22:00 Uhr bis 05.00 Uhr, wodurch das Zeichen nur für diesen Zeitraum gilt.
Zusatzzeichen nach StVO – Parken nur mit Parkschein
Unter einem klassischen Parkplatzschild 314 können Sie für Ihr Betriebsgelände eine Parkscheinpflicht einführen, indem Sie unter diesem ein Zusatzzeichen anbringen. Auf diesem muss dann ganz eindeutig die Aufschrift "mit Parkschein" zu lesen sein, um den
Parkplatz auch rechtlich kostenpflichtig zu machen. Verkehrszeichen Zusatzzeichen (und) sorgen dann in Kombination dafür, dass alle Einschränkungen richtig angegeben sind und die Autofahrer ausreichend vor einem Verstoß gewarnt werden.
Zusatzzeichen nach StVO – Anlieger frei
Um ein Verkehrszeichen für direkte Anwohner außer Kraft zu setzen, kann dieses durch das Zusatzzeichen "Anlieger frei" erweitert werden. Innerhalb einer Kommune ist dies häufig in kleinen Einbahnstraßen oder engen Gassen sehr wichtig, damit die Anwohner ohne Einschränkungen zu ihrem Wohnort kommen können.
Auf dem Betriebsgelände ist dieses Zusatzzeichen nach StVO meist nicht nötig, ein Zusatz bezüglich Be- und Entladezonen kann aber dennoch nicht schaden. So können Zulieferer auch an Stellen mit beschränkter oder sogar verbotener Durchfahrt an Ihren Betrieb herankommen, wodurch der Lieferprozess eindeutig erleichtert wird.
Zusatzzeichen als Warnschilder
In bestimmten Situationen kann es sehr wichtig sein, Autofahrer vor Gefahren im Straßenverkehr zu warnen. Ist ein Bereich Ihres Betriebsgeländes im Winter beispielweise nicht gestreut, können Sie am Eingang einfach ein entsprechendes Zusatzzeichen nach StVO anbringen und auf Nummer sicher gehen. So kann eine geringe Geschwindigkeit auf einem Verkehrszeichen mit einem Zusatzzeichen zur Schleudergefahr ergänzt werden, um das geringe Tempolimit zu begründen.
Neben wetterbedingten Effekten im Straßenverkehr können Sie durch das passende Zusatzzeichen auch vor einer scharfen Kurve oder uneinsichtigen Verkehrssituation warnen. Sie können den Autofahrern innerhalb eines bestimmten Gebiets unmissverständlich mitteilen, dass sie Ihr Tempo zu ihrer eigenen Sicherheit drosseln sollten.
Auf Ihrem Betriebsgelände ist eine sinnvolle Verkehrsbeschilderung durch viele Zusatzzeichen nach StVO sehr wichtig, da die Autofahrer dadurch vor Gefahren geschützt werden. Bringen Sie aus diesem Grund besser ein Zusatzschild zu viel an als eines zu wenig, um die Sicherheit auf Ihrem Betriebsgelände oder innerhalb der Kommune zu gewährleisten.
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